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Angabe der Kapazität in [Wh] auf dem Gehäuse?

Beiträge zu diesem Thema: 4

ELV Powerbank VTB-64 17.000 mAh

Artikel-Nr.: 118994

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Angabe der Kapazität in [Wh] auf dem Gehäuse?
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28.02.2016, 19:17
Ich möchte das Gerät auf Flügen von/nach China benutzen. Dort muss die Kapazität in auf dem Typenschild angegeben sein, sonst wird das Gerät konfisziert. Ist diese Angabe auf dem Typenschild vorhanden?
Aw: Angabe der Kapazität in [Wh] auf dem Gehäuse?
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02.03.2016, 11:00
Hallo Schrat007,

auf dem Typenschild ist die Kapazität in Milliamperestunden (mAh) angegeben. Eine Angabe in Wattstunden (Wh) ist eher unüblich. Nach Rücksprache mit unserem Vorlieferanten sollte diese Angabe jedoch auch problemlos ausreichen, um das Gerät im Flugzeug mitnehmen zu dürfen. Die max. zulässige Kapazität für die Mitnahme im Flugzeug liegt aktuell wohl bei 44.00mAh.


Mit freundlichen Grüßen euer Team der technischen Kundenbetreuung
Aw: Angabe der Kapazität in [Wh] auf dem Gehäuse?
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02.03.2016, 19:29
... das stimmt so nicht ganz. Beim Check-in in Beijing wird genau danach gesehen. Auf meiner jetzigen Powerbank steht es in , auf dem Notebook-Akku auch, sogar auf dem Akku meiner Lumix-Kamera, also nicht unüblich. Ein Arbeitskollege hatte eine Powerbank mit 5000mAh (ohne Angabe von ), die haben sie konfisziert. Das Risiko möchte ich nicht eingehen. Vielleicht wäre das eine Anregung, das in Zukunft richtlinienkonform mit aufzudrucken.
Aw: Angabe der Kapazität in [Wh] auf dem Gehäuse?
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22.10.2016, 12:24
Ist auch logisch: Manche Geräte haben unterschiedliche Spannungsausgänge. Bei so einem Gerät fürhrt die reine Leistungsangabe ohne Bezug auf die Spannung zu keinem Ergebnis. Bei Akkus muss daher eine Angabe von Wh zwingend vorgeschrieben sein.
Es kann ja nicht sein, dass bei einem Starthilfegerät mit 24 V Ausgang die Zellenleistung des Akkus angegeben und auch damit geworben wird.

Eine Unterscheidung ob Wh oder mWh ist Unfug. Jeder der damit arbeiten muss, weiss damit umzugehen.

Meinen Informationen zufolge gelten ab 04/2016 folgende Regeln:

Grundsätzlich ist der Transport von Li-Ion-Akkus in Passagierflugzeugen erlaubt, er unterliegt aber gewissen Beschränkungen. Bei der Mitnahme von Li-Ion-Akkus durch deren Besitzer ist die Kapazität der Akkus in Wattstunden (Wh) von entscheidender Bedeutung. Dabei wird in drei Stufen unterschieden: Akkus unter 100 Wh, mit 100 bis 160 Wh und über 160 Wh. Außerdem spielt es eine Rolle, ob der Akku im Gerät steckt oder ob er als Ersatzakku mitgenommen wird (ausführliche weitere Infos zu diesem Themenkomplex finden Sie hier). Die Zahl der Ersatzakkus ist bei der Wattstundenspanne von 100 bis 160 Wh auf zwei limitiert.

Die Angabe vom ELV Techniker ist unrichtig : Was soll denn das sein: 44.00mAh ? Ein Techniker, der solche Angaben macht, gehört entlassen. Sorry