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XIV. Externe Vertragspartner

1. Dienstleister/Lieferantenmanagement

Wir möchten Sie drauf hinweisen, dass wir Ihre Daten im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und ELV verarbeiten. Für den Abschluss, die Durchführung oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses benötigen wir Daten von Ihnen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Firmierung
  • Anschrift
  • Ansprechpartner und Kontaktdaten

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, d.h. Sie stellen uns die Daten auf Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und ELV zur Verfügung.

Wir speichern die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen bzw. möglicher vertraglicher Verpflichtungen. Nach Ablauf dieser Frist bewahren wir die nach Handels- und Steuerrecht erforderlichen Informationen des Vertragsverhältnisses für die gesetzlich bestimmten Zeiträume auf. Für diesen Zeitraum (regelmäßig zehn Jahre ab Vertragsschluss) werden die Daten allein für den Fall einer Überprüfung durch die Finanzverwaltung, für Wirtschafts- und Steuerprüfungszwecke sowie zur Aufklärung möglicher Straftaten erneut verarbeitet.

Kontaktdatenbanken Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir Ihre Stamm- und Kontaktdaten sowie ggf. Rechnungs- und Bezahldaten im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und ELV verarbeiten. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, d.h. Sie stellen uns die Daten auf Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und ELV zur Verfügung sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, unsere Kontaktverwaltung zu vereinfachen, ist dabei als berechtigt im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen.

Diese Art von Kontaktverwaltung vereinfacht ELV die Kontaktaufnahme bei gewünschtem Wiedereinsatz (Models, Dienstleister etc.), aber auch unseren Presseverteiler zu pflegen. Die Verarbeitung Ihrer E-Mail-Adresse erfolgt bis auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Kartenzahlung Im Bereich der Kartenzahlung (Lastschrift/girocard/Kreditkarten) arbeiten wir zusammen mit der Concardis GmbH (Concardis), Helfmann Park 7, D-65760 Eschborn, vertreten durch ihre Geschäftsführer Mark Freese, Jens Mahlke und Luca Zanotti.

In diesem Rahmen werden neben Kaufbetrag und Datum auch Kartendaten an das oben genannte Unternehmen übermittelt.

Sämtliche Zahlungsdaten sowie Daten zu eventuell auftretenden Rückbelastungen werden nur solange gespeichert, wie sie für die Zahlungsabwicklung (einschließlich der Bearbeitung von möglichen Rücklastschriften und dem Forderungseinzug) und zur Missbrauchsbekämpfung benötigt werden. In der Regel werden die Daten spätestens 13 Monate nach ihrer Erhebung gelöscht.

Darüber hinaus kann eine weitere Speicherung erfolgen, sofern und solange dies zur Einhaltung einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist oder zur Verfolgung eines konkreten Missbrauchsfalls erforderlich ist. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f) Datenschutz-Grundverordnung.

Sie können Auskunft und ggf. Berichtigung oder Löschung sowie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen und/oder ggf. der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Bei Fragen zur Datenverarbeitung durch Concardis oder zur Geltendmachung Ihrer vorgenannten Rechte können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten wenden, den Sie unter der angegebenen Adresse oder per E-Mail unter Datenschutzbeauftragter@concardis.com erreichen.

Des Weiteren haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde (in Deutschland bei den Landesdatenschutzbeauftragten) zu beschweren. Wir weisen darauf hin, dass die Bereitstellung der Zahlungsdaten weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben ist. Wenn Sie Ihre Zahlungsdaten nicht bereitstellen wollen, können Sie ein anderes Zahlungsverfahren (z. B. Barzahlung) verwenden.

„Terrorlisten“-Screening Die EU-Verordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus (EG) Nr. 2580/ 2001 sowie (EG) Nr. 881 / 2002 verlangt, dass kein Kunde, Lieferant, Dienstleister oder Mitarbeiter von ELV zu dem in zentral geführten Listen (Terrorlisten) definierten Kreis von Terrorverdächtigen gehört. Daher ist es erforderlich, dass ELV vor dem jeweiligen Geschäftsabschluss einen Datenabgleich mit den sog. Terrorlisten durchführt. Rechtsgrundlagen hierfür sind sowohl Art. 6 Abs. 1 lit. c) als auch Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Der regelmäßige Datenabgleich ermöglicht ELV zudem wesentliche Zollerleichterung, die als ein berechtigtes Interesse im Sinne der zweitgenannten Vorschrift anzusehen sind. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenfreie Auskunft, Datenübertragung, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer bei uns gespeicherten Daten.